Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2025

– für Geschäftskunden –

der Kanzlei Personalvermittlung, Florianstraße 15-21, Ruhrallee, 44139 Dortmund, vertreten durch Dr. Stefan Schulte.


1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Kanzlei Personalvermittlung (nachfolgend „wir“ oder „uns“) mit Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“), im Zusammenhang mit Verträgen über Leistungen der Personalvermittlung, Mitarbeitergewinnung und Headhunting.

1.2. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen gleicher Art (Personalvermittlung, Mitarbeitergewinnung, Headhunting) mit dem Kunden, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Die Verwendung des generischen Maskulinums dient der sprachlichen Vereinfachung und umfasst alle Geschlechter.


2. Leistungen

2.1. Die Kanzlei Personalvermittlung ist auf digitales Headhunting spezialisiert.

2.2. Wir recherchieren nach Kundenvorgaben stellen- oder projektbezogene Kandidaten und übermitteln deren Kontaktdaten sowie Bewerbungsunterlagen an den Kunden.

2.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, treten wir im Außenverhältnis ausschließlich im eigenen Namen auf.

2.4. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus diesen AGB sowie den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden. Soweit nicht anders geregelt, steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.5. Eine Anforderungsübersicht, die die Kriterien für Kandidaten festlegt, wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung dokumentiert und bildet die Grundlage für die Kandidatensuche.

2.6. Wir suchen nach Kandidaten nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der schriftlichen Anforderungen. Die Richtigkeit der von Kandidaten übermittelten Unterlagen oder Angaben im Vorstellungsgespräch wird von uns nicht überprüft. Falsche Angaben der Kandidaten berechtigen uns, diese dennoch als übermittelte Kandidaten zu werten.

2.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Kandidaten sowie deren angegebene Qualifikationen und Abschlüsse eigenständig zu prüfen.

2.8. Kandidaten, die vom Kunden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, gelten als erfolgreich übermittelt, auch wenn sie die Anforderungsübersicht nicht vollständig erfüllen.

2.9. Die Kandidatensuche und -auswahl erfolgt unter Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

2.10. Wir können fachkundige Dritte mit der Auftragserfüllung beauftragen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und personenbezogene Daten nur auf Grundlage einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung verarbeiten.

2.11. Sofern keine Erfolgsgarantie vereinbart wurde, schulden wir keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg, sondern erbringen eine Dienstleistung.

2.12. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden erst ab Vertragsschluss oder dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit geschuldet.


3. Erfolgsgarantie

3.1. Eine Erfolgsgarantie wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gewährt.

3.2. Bei vereinbarter Erfolgsgarantie gilt Folgendes:

3.2.1. Wir garantieren die Übermittlung einer vereinbarten Anzahl von Kandidaten innerhalb einer vereinbarten Frist.

3.2.2. Die Anzahl der zu übermittelnden Kandidaten und die Frist ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ohne Angabe gilt eine Frist von zwölf Wochen ab Auftragserteilung und die Übermittlung eines Kandidaten.

3.2.3. Ein Kandidat gilt als übermittelt, wenn wir dem Kunden in Text- oder Schriftform einen Lebenslauf zur Verfügung stellen.

3.2.4. Wir garantieren, dass übermittelte Kandidaten zum Zeitpunkt der Übermittlung vorgestellt werden wollen. Ein späterer Rückzug der Bewerbung ändert nichts an der Zählung als übermittelter Kandidat.

3.2.5. Die Entscheidung über die Kontaktaufnahme oder Einladung zu einem Vorstellungsgespräch liegt allein beim Kunden.


4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt uns rechtzeitig und vollständig alle relevanten Unterlagen, insbesondere eine Anforderungsübersicht, zur Verfügung und informiert uns über alle für die Stellenbesetzung wichtigen Sachverhalte.

4.2. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Kontaktaufnahme, Einladung zu Vorstellungsgesprächen oder Einstellung der übermittelten Kandidaten.

4.3. Der Kunde prüft eigenständig die Eignung der Kandidaten für die zu besetzende Stelle.

4.4. Bei Vereinbarung eines Vermittlungshonorars informiert der Kunde uns unverzüglich über den Abschluss eines Arbeitsvertrags, freien Mitarbeitervertrags oder einer vergleichbaren Vereinbarung mit einem von uns übermittelten Kandidaten, auch wenn der Vertrag mit einem verbundenen Unternehmen des Kunden geschlossen wird.


5. Angebote und Vertragsschluss

5.1. Angaben zu Leistungen, Fristen und Preisen in Prospekten, auf unserer Website oder in anderen Medien sind freibleibend, es sei denn, es wird ausdrücklich ein verbindliches Angebot erklärt.

5.2. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von drei Werktagen ab Zugang beim Kunden, spätestens jedoch sechs Werktage ab Angebotsdatum, anzunehmen. Spätere Annahmen können als neue Bestellung behandelt werden.

5.3. Der Kunde ist zehn Werktage ab Eingang seiner Bestellung bei uns, spätestens jedoch 13 Werktage ab Absendung, an seine Bestellung gebunden.

5.4. Wir können das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist annehmen. Wird eine verspätete Bestätigung oder Leistung nicht unverzüglich zurückgewiesen, kommt der Vertrag zustande.


6. Preise

6.1. Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Nettopreise).

6.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Vorkasse verpflichtet.

6.3. Bei Ratenzahlung oder zeitabhängiger Vergütung ist die erste Rate bei Vertragsschluss fällig, weitere Raten jeweils zum ersten Werktag des nächsten Zeitraums (z. B. Monatsbeginn).

6.4. Ein Vermittlungshonorar berechnet sich prozentual nach dem zwischen Kunde (oder verbundenem Unternehmen) und Kandidat vereinbarten Gesamtjahresbruttogehalt, einschließlich variabler Bestandteile, Weihnachts- oder Urlaubsgeld und vermögenswirksamer Leistungen. Ein Firmenwagen oder eine Car Allowance wird mit einer Pauschale von 10.000 € jährlich angesetzt.


7. Zahlungsbestimmungen

7.1. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegeben. Ohne Angabe akzeptieren wir Überweisungen oder Barzahlungen.

7.2. Bei Leistung auf Rechnung ist die Zahlung innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart sind. Skonti oder Nachlässe werden ohne Vereinbarung nicht gewährt.

7.3. Bei Ratenzahlung wird die gesamte Restschuld fällig, wenn der Kunde mit einer Rate mindestens sieben Tage in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird.

7.4. Wir können die Bonität des Kunden prüfen (siehe Datenschutzerklärung). Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit können wir Vorkasse oder Sicherheitsleistungen verlangen. Bei Nichterfüllung sind wir zum Rücktritt und Schadensersatz berechtigt.

7.5. Zahlungen werden auf ältere Schulden, Mahnkosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

7.6. Bei Vereinbarung einer Vermittlungsprovision oder Einrichtungsgebühr gilt:

7.6.1. Die Einrichtungsgebühr ist einmalig bei Vertragsschluss fällig, unabhängig von einem späteren Vertragsschluss mit einem Kandidaten.

7.6.2. Das Vermittlungshonorar ist fällig, sobald ein Kandidat einen Arbeitsvertrag oder vergleichbare Vereinbarung mit dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen schließt. Eine spätere Vertragsbeendigung berührt das Honorar nicht; ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht.


8. Verzug

8.1. Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Erbringung der Mitwirkungshandlungen des Kunden und, bei Vorkasse, nach Eingang der vollständigen Zahlung.

8.2. Im Zahlungsverzug des Kunden können wir weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Beträge einstellen.

8.3. Bei wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB), insbesondere wenn der Kunde bei Ratenzahlung mit mindestens zwei Raten in Verzug ist, können wir den Vertrag kündigen und die gesamte Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt als Schadensersatz verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen.


9. Beginn und Beendigung des Vertrages

9.1. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss.

9.2. Bei fester Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung während dieser Zeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

9.3. Bei unbefristeten Verträgen gelten die vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen.

9.4. Der Vertrag endet, wenn die vereinbarte Anzahl von Kandidaten übermittelt wurde (außer bei Mindestanzahl).

9.5. Der Vertrag endet, wenn der Kunde mit übermittelten Kandidaten alle gemeldeten offenen Stellen besetzt, sofern dies Vertragsinhalt ist.

9.6. Bei vorzeitiger Beendigung gemäß 9.4 oder 9.5 ist eine Pauschalvergütung in voller Höhe oder eine zeitabhängige Vergütung bis zum Ende der Mindestlaufzeit fällig.


10. Haftung

10.1. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden richten sich nach diesen Regelungen. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen bleiben unberührt.

10.2. Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir unbeschränkt.

10.3. Bei übrigen Ansprüchen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein garantierter Beschaffenheit, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.4. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

10.5. Für Datenverlust haften wir nur für den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden, außer wenn Datensicherung Teil unserer Leistungen ist.

10.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


11. Referenzklausel

11.1. Wir dürfen die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden auf unserer Website und in Marketingmaterialien als Referenz nennen, einschließlich des Kundenlogos und Angaben zu vermittelten Stellen und Zeitrahmen. Diese Einwilligung kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende widerrufen werden.


12. Sonstiges

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts.

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hagen, soweit gesetzlich zulässig.

12.3. Die Abtretung von Kundenansprüchen ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen (§ 354a HGB bleibt unberührt).

12.4. Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis möglich.

12.5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, die unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

12.6. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht.

Hinweis: Diese AGB wurden auf Basis der bereitgestellten Vorlage und der Angaben des Impressums erstellt. Für rechtssichere Nutzung sollten sie an die spezifischen Geschäftsprozesse der Kanzlei Personalvermittlung angepasst und von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

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